Höchstgerichtliche Judikatur
VfGH hebt letzten Satz in § 295 Abs 4 BAO auf Vor kurzem hat der VfGH den letzten Satz in § 295 Abs 4 BAO wegen Unsachlichkeit der darin enthaltenen Frist aufgehoben. Im aufgehobenen Satz war verfügt, dass bei einem aufgrund eines Feststellungsverfahrens abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nur innerhalb der Verjährungsfrist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
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