WAS ES WIEGT, DAS HAT ES.

Für unser Auftragsverhältnis gelten die im Zeitpunkt der Auftrags- bzw. Vollmachtserteilung gültigen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe.

STEUERBERATUNG

Steuerberatung „on demand“

Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder Ihrem Jahresabschluss, wollen allerdings alles Weitere selber machen? Dafür bieten wir den Service Steuerberatung on demand. Sie kommen mit gezielten Fragen zu uns, und wir stehen Ihnen zur Verfügung. Wir verrechnen diesen Service nach Zeit.

Steuerberatung on demand: je Einheit (=45min) nto Euro 200,00.

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, verrechnen wir bei einer Absage binnen 48 Stunden vor dem Termin eine Stornogebühr von Euro 180,00.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gerne effizient arbeiten!

Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen, internationalen Sachverhalten, und Fragen zu Körperschaftsteuer werden grundsätzlich nicht im Rahmen des Service Steuerberatung on demand behandelt, da es hier einer umfassenden Kenntnis des Sachverhalts bedarf!

Dauermandat Steuerberatung

Sie wollen dauerhaft Klient werden? Dann kommen folgende Preise zur Verrechnung:

  • Übernahme der steuerlichen Vertretung, Anlage in der EDV, Bekanntgabe der steuerlichen Vertretung einmalig Euro 200,00
  • Laufende Steuerberatung je Stunde Euro 200,00
  • Sonderberatung (internationale Sachverhalte, Vertretung im Verfahren, sozialversicherungsrechtliche Sonderfragen) je Stunde Euro 250,00
  • Steuerberater-Berufsanwärter je Stunde Euro 145,00

Die kleinste verrechenbare Einheit beträgt eine viertel Stunde. Alle Honorarsätze verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

BUCHHALTUNG

Dauermandat Buchhaltung

Unsere Honorarverrechnung erfolgt entweder nach der angefallenen Leistungszeit oder nach den Buchungszeilen.

Generell gilt: je besser Ihre Unterlagen aufbereitet sind, desto effizienter können wir arbeiten. Wir unterstützen Sie gerne bei der optimalen Aufbereitung und Strukturierung Ihres Beleg- und Rechnungswesens, damit sich Ihre Kosten in einem vernünftigen Rahmen bewegen.

  • Klientenübernahme und (Erst-)Anlage einmalig Euro 200,00
  • Kosten Buchhaltung (Anforderung von Unterlagen, Abklärung von unklaren Punkten, Beratung hinsichtlich Verrechnung und Umsatzsteuer) je Stunde Euro 93,00
  • Kosten IT-Setup und Einspielung von Vorjahresdaten (Techniker) je Stunde Euro 145,00

Buchhaltungspakete

Gerne bieten wir Ihnen eine Leistungspaket zum Fixpreis an, damit Sie Ihre Kosten im Griff haben.

  • Buchhaltungspaket Basic: Erstellung der Buchhaltung, Übermittlung der Zahllast
  • Buchhaltungspaket Standard: Erstellung der Buchhaltung, Übermittlung der Zahllast, Mailversand der Auswertung
  • Buchhaltungspaket Advanced: Erstellung der Buchhaltung, Übermittlung der Zahllast, Erstellung von speziellen für Sie parametrierten Auswertungen, UVA-Konsolidierung sofern notwendig, unterjährige Abstimmung aller Konten, unterjährige Bilanzbuchungen zwecks perfekter unterjähriger Planbarkeit Ihrer unternehmerischen Maßnahmen.

Buchhaltungszuschlag „we want it fast“ (Eilzuschlag)

Erreichen uns Ihre Buchhaltungsunterlagen erst ab dem 12. des UVA-Abgabemonats oder sollen wir Ihre Buchhaltung besonders schnell erstellen, verrechnen wir einen
– Aufpreis von Euro 0,36 je Buchungszeile.

Kostenstellenbuchung

Erfassung von Kostenstellen je Buchungszeile zur Durchführung einer Kostenrechnung oder zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

Kosten je Buchungszeile: Euro 0,55
EDV-Pauschale je Buchhaltungsperiode: Euro 40,00

LOHNVERRECHNUNG

Dauermandat Lohnverrechnung

  • Klientenübernahme und (Erst-)Anlage einmalig Euro 200,00
  • Erstanlage des Dienstgebers bei GKK/Finanz/Gemeinde einmalig Euro 150,00
  • Anmeldung je Dienstnehmer Euro 29,00
  • Abmeldung je Dienstnehmer Euro 29,00
  • Kollektivvertragliche Einstufung je Mitarbeiter Euro 60,00
  • Jährliche Indexierung je Mitarbeiter Euro 24,00
  • Monatliche Abrechnung je Dienstnehmer Euro 24,00
  • Abrechnung der Sonderzahlung je Dienstnehmer Euro 24,00
  • Mitarbeiter mit Stundenlohnvereinbarung und/oder unregelmäßigen Abrechnungen zusätzlich
    Euro 6,00
  • Mitarbeiter die dem Abrechnungssystem der BUAK unterliegen zusätzlich Euro 15,00
  • Pfändungsverwaltung und Gehaltsexekution je Dienstnehmer monatlich Euro 25,00
  • Drittschuldnererklärungen jeweils Euro 30,00
  • Erstellung und Übermittlung der Jahreslohnzettel Euro 25,00
  • Personalverrechnung Sonderfragen je Stunde Euro 98,00
  • Mindestpreis je Monat Euro 36,00

Die kleinste verrechenbare Einheit beträgt eine viertel Stunde. Alle Honorarsätze verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

Stand: 01.01.2024