Kategorie: Newsletter vom 10.04.2024

TERMINE APRIL BIS JUNI 2024

APRIL 2024 30.4.2024:    Einreichung der Steuerklärungen 2023 in Papierform ohne steuerliche Vertretung 30.4.2024:    Meldung land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten bei der SVS 30.4.2024:    EU-OSS für das 1. Quartal 2024 – Meldung und Zahlung MAI 2024 15.5.2024:    UVA für das 1. Quartal 2024 – Meldung und Zahlung JUNI 2024 30.6.2024:    Einreichung der Steuerklärungen 2023 via FinanzOnline ohne…
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HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN

Fiktive Anschaffungskosten bei Beginn der Gebäudevermietung Wird ein Gebäude des Altvermögens „erstmals“ vermietet, kommen als Bemessungsgrundlage für die AfA die „fiktiven Anschaffungskosten“ zum Vermietungsbeginn zum Ansatz. Eine „erstmalige“ Verwendung zur Erzielung von Einkünften liegt aber bereits dann nicht mehr vor, wenn das Gebäude unentgeltlich erworben und vom Rechtsvorgänger früher einmal vermietet worden ist. In einem…
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SPLITTER

In unserer Rubrik “Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Fixverzinsung bei Mitarbeiterdarlehen, Anhebung der slowakischen Quellensteuer und die Mindestkörperschaftsteuervorauszahlung 2024 Sachbezugsregelung zu Fixzinsdarlehen Aufgrund der rasant angestiegenen Zinsen wurde bereits am 20.12.2023 die Sachbezugswerteverordnung novelliert. Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse, welche einen fixen Sollzinssatz vereinbart haben (oder zinslos sind), gilt ab…
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UPDATE FRÜHJAHRSLEGISTIK 2024

Seit Wochen medial viel diskutiert wurden die Änderungen der bis Anfang April 2024 beschlossenen Regelungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, Kirchenbeitragserhöhung und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“. Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen Für umsatzsteuerbefreite Photovoltaikanlagen kann grundsätzlich kein Investitionszuschuss beantragt werden. Dies führt dazu, dass vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe für den Ankauf einer umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlage keinen…
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ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2023

Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht…
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