Kategorie: Newsletter vom 06.07.2022

ENERGIEKOSTENAUSGLEICH: € 150

Wie wir bereits in unserer Ausgabe 3/2022 berichtet haben, wurde vor dem Teuerungs-Entlastungspaket der Energiekostenausgleich (Energiebonus) geschaffen. Der Energiebonus beträgt einmalig € 150 pro Haushalt und wird in Form eines Gutscheins ausgegeben. Die Gutscheine wurden zeitlich versetzt, je nach Bezirk, bis Ende Juni 2022 an die Haushalte verschickt. Berechtigt, den erhaltenen Gutschein einzulösen, sind Sie…
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TEUERUNGSAUSGLEICH: € 300

Am 18.3.2022 wurde von der Bundesregierung der erste Teuerungsausgleich beschlossen. Der Teuerungsausgleich betrug einmalig € 150 und war vom Krankenversicherungsträger bis längstens 29.4.2022 auszubezahlen. Dieser Teuerungsausgleich gebührte allen Personen, die im Februar 2022– Anspruch auf Ausgleichszulage (Mindestpension) hatten oder– Krankengeld oder Rehabilitationsgeld bezogen haben (mindestens 30 Tage durchgehend ungeschmälerter Bezug). Im Juni 2022 wurde ein…
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KLIMABONUS / ANTI-TEUERUNGSBONUS: € 500

Klimabonus Am 30.6.2022 wurde von der Bundesregierung das bestehende Klimabonusgesetz nachgebessert, damit die unmittelbaren finanziellen Nachteile durch die Teuerungswelle abgefedert werden. Mit der Novelle wurde bereits für das Jahr 2022 die Höhe des Sockelbetrags des regionalen Klimabonus von € 100 auf € 250 (Fixbetrag) angehoben. Anspruchsberechtigt ist jede natürliche Person, die im Kalenderjahr, für das…
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ENTLASTUNG FÜR FAMILIEN

Erhöhung des Familienbonus Plus Bereits mit dem „ökosozialen“ Steuerreformgesetz 2022 wurde eine Erhöhung des Familienbonus Plus beschlossen. Ursprünglich sollte die Erhöhung ab dem 1.7.2022 schlagend werden und somit eine Entlastung von € 1.750,08 für das Jahr 2022 bewirken. Durch das neue Entlastungspaket wurde diese Erleichterung rückwirkend auf den 1.1.2022 vorgezogen, sodass insgesamt mit einer Entlastung…
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STEUERFREIE TEUERUNGSPRÄMIE: € 3.000

Ähnlich der COVID-19-Prämie, wie es sie in den Jahren 2020 und 2021 gegeben hat, wurde für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, für die Jahre 2022 und 2023, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Teuerungsprämie auszubezahlen. Die steuerfreie Teuerungsprämie beträgt bis zu € 3.000 jährlich pro Mitarbeiter gänzlich abgabenfrei (Lohnsteuer, Sozialversicherung, BV, DB, DZ und Kommunalsteuer). Dabei sind folgende…
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GERINGVERDIENER UND PENSIONISTEN: € 1.000

Teuerungsabsetzbetrag: € 500 Um Geringverdiener und Pensionisten besonders zu unterstützen wurde sowohl ein einmaliger Teuerungsabsetzbetrag geschaffen als auch der SV-Bonus bzw die SV-Rückerstattung erhöht. Der Teuerungsabsetzbetrag steht all jenen Steuerpflichtigen zu, welche Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag oder den Pensionistenabsetzbetrag haben und welche keine außerordentliche Einmalzahlung zur Teuerungsabgeltung erhalten haben. Hat der Steuerpflichtige Anspruch auf den…
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