EINKOMMENSTEUERLICHE NEUERUNGEN 2024

EINKOMMENSTEUERLICHE NEUERUNGEN 2024

Aufgrund der Inflationsanpassung (Stichwort: Entfall der kalten Progression) ändern sich sowohl die Werte der einzelnen Tarifstufen als auch Absetz- und Freibeträge, Sachbezugswerte und andere in der Personalverrechnung wichtige Bezugsgrößen. Hier ein Überblick der Werte 2024.

Steuertarif

Absetzbeträge 2024

Sachbezugswerte

Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2024 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:

Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.

  • Firmenparkplatz

Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.

  • Zinsersparnis

Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse beträgt der Sachbezugswert 2024 für die Zinsersparnis 4,5% (2023: 1%). Sie dazu auch Kapitel „Neue lohnsteuerliche Regelungen / Neue Bewertung bei Arbeitgeberdarlehen mit fixem Zinssatz“, wo über die Erleichterung für unverzinsliche sowie fix verzinste Darlehen und Vorschüsse hingewiesen wird.

  • Sachbezugswert Wohnraum gültig ab 1.1.2024

Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale gilt unverändert ohne Erhöhungsbetrag, der mit 30.6.2023 ausgelaufen ist.

Bei Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale stehen zusätzlich der Pendlereuro von € 2 pro Jahr und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zu.

Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstauto zur Verfügung gestellt und dessen Privatnutzung als Sach­­bezug versteuert, steht kein Pendlerpauschale zu.

Reisespesen

Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland sind unverändert geblieben. Hier zur Erinnerung: